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Eine Steuergesetzrevision jagt die andere. In den Kantonen werden fast permanent neue Reformen durchgepeitscht. Einen Überblick zu gewinnen, ist deshalb schwierig. BILANZ hat die wichtigsten Neuerungen beim Bund und in einigen Kantonen zusammengestellt, die per 1.  Januar 2009 in Kraft treten:
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• Die Beiträge an die Säule 3a werden auf den 1.  Januar der Teuerung angepasst. Der Maximalbetrag für Arbeitnehmer steigt von 6365 auf 6566 Franken, und Selbständige können höchstens 32  832 Franken einzahlen. Ausserdem hat das Bundesgericht jüngst entschieden, dass Selbständige, die sich in eine Pensionskasse einkaufen, die Hälfte der Einkaufssumme vom AHV-Einkommen abziehen dürfen.

• Aufs neue Jahr eingeführt wird beim Bund auch die Teilbesteuerung der Dividenden. Diese sind nur noch zu 60 Prozent steuerbar, bei einer Beteiligung des Gesellschafters von mindestens 10 Prozent. Von diesem Zeitpunkt an können die Kantone die Gewinn- an die Kapitalsteuer anrechnen, und die Emissionsabgabe erleichtert Sanierungen.

• Im Kanton Aargau dürfen die Stimmberechtigten am 30.  November darüber abstimmen, ob die dritte Etappe der Steuerreform 2006 schon am 1.  Januar in Kraft treten soll statt erst 2010. Diese sieht eine Senkung der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen vor. Aufs neue Jahr wird auch der Gewinnsteuertarif gesenkt, und die Gewinnsteuer kann neu an die Kapitalsteuer angerechnet werden.

• In den meisten Kantonen sind nur die Fremdbetreuungskosten für Kinder unter 14 repektive 16 Jahren von der Steuer absetzbar. Im Kanton Zug kann nun auch ein Eigenbetreuungsabzug geltend gemacht werden. Luzern will diesen mit der Steuerrevision 2011 einführen, andere Kantone werden zweifellos folgen.

• Änderungen sind auch beim Fahrkostenabzug für den Arbeitsweg vorgesehen. Zweiradbenutzer mit gelbem Nummernschild sind nur noch berechtigt, denselben Abzug wie Velobenutzer zu machen, während die Weissbeschilderten weiterhin 40 Rappen pro Kilometer abziehen können (Autobenützer: 70 Rappen).

• Die Dumont-Praxis wird abgeschafft. Danach durften Unterhaltskosten von neu erworbenen, aber sanierungsbedürftigen Liegenschaften bis fünf Jahre nach Erwerb nicht von der Steuer abgesetzt werden. Die Referendumsfrist dauert bis zum 22.  Januar 2009.

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